Französisch gezogen oder FR assimiliert
Wie qualifizieren Sie Ihre Pferde für die französischen Prämien?
REGELN ZU FRANZÖSISCH GEZOGENEN UND FR ASSIMILIERTEN PFERDEN
Für französisch gezogene und FR assimilierte Pferde müssen die Mutterstuten mindestens 180 Tage während des Abfohljahres in Frankreich bleiben.
FRANZÖSISCH GEZOGENES PFERD
Ein französisch gezogenes Pferd ist ein Pferd, das in Frankreich geboren wurde und das nicht vor dem 01.06. seines Jährlingsjahres exportiert wurde, mit Ausnahme eines Aufenthaltes im Ausland nicht länger als einen Monat.
ASSIMILIERTES FRANZÖSISCH GEZOGENES PFERD
Ein assimiliertes französisch gezogenes Pferd ist ein Pferd aus einer Mutterstute, die normalerweise in Frankreich steht (das Exportzertifikat der Stute muss bei France Galop hinterlegt sein), dieses Pferd muss im französischen Gestütbuch registriert sein, und kann entweder in Frankreich oder im Ausland geboren sein – allerdings muss es folgende Kriterien erfüllen:
WENN DAS FOHLEN IN FRANKREICH GEBOREN IST
Es kann zusammen mit der Mutter zu deren Bedeckung ins Ausland exportiert werden und muss mit seiner Mutter bis zum 15.07. seines Geburtsjahres wieder zurück in Frankreich sein.
Es muss vor seinem Export identifiziert werden und muss mindestens bis zum 01.06. seines Jährlingsjahres in Frankreich bleiben.
WENN DAS FOHLEN IM AUSLAND GEBOREN WIRD
weil die Stute zur Bedeckung exportiert wurde, sind die Bedingungen folgende:
• Seine Mutter kann Frankreich ab dem 15.12. vor dem Geburtsjahr des Fohlens verlassen und muss bis zum 15.07. des gleichen Jahres nach Frankreich zurückkehren.
• Die Mutterstute hat das Recht, maximal 180 Tage insgesamt im Ausland zu bleiben.
• Das Pferd muss in Frankreich bleiben bis mindestens zum 01.06. seines Jährlingsjahres.
• (Ausnahme: eine vorübergehende Ausfuhr nicht länger als einen Monat).
WICHTIGER HINWEIS
Diese Regeln dienen nur zur Information und sind möglichen Änderungen unterworfen. Obwohl wir uns bemühen, Ihnen die aktuellsten Informationen zur Verfügung zu stellen, übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben.